- Jahrgang 119 (2012)
- Vol. 119 (2012)
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- Ausgabe 3
- Nr. 3
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- Seiten 281 - 283
- pp. 281 - 283
Zum Verwerfungsrecht eines Denunziationsberichts durch den Prokonsul in Tert. Scap. 4.3
Seiten 281 - 283
In Tert. Scap. 4,3 wendet der Statthalter einen formalen Trick an, um einen Christen freilassen zu können, indem er den für eine Anklage notwendigen Denunziationsbericht kurzerhand zerreißt. Damit entfällt jedoch eine von St. Giglio postulierte Überprüfungspflicht über das ordnungsgemäße Zustandekommen des Berichts nach Dig. 48,3,6,1.