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Der Ebrovertrag und die Verantwortlichkeit für den 2. Punischen Krieg

Krešimir Matijević


Seiten 435 - 456



Der Beitrag versucht, die komplizierte Situation in der Phase vor Hannibals Marsch nach Italien aufzuhellen und zu überprüfen, inwiefern Anhaltspunkte für eine Verantwortlichkeit auf römischer oder karthagischer Seite für den Kriegsausbruch erkennbar sind. Von den antiken Berichten zum Ebrovertrag ist allein derjenige des Polybios als vertrauenswürdig einzustufen. Die Vereinbarung hat demzufolge lediglich Hasdrubals militärischen Spielraum eingeengt, nicht denjenigen Roms und nicht (mehr) denjenigen Hannibals. Aus diesem und anderen Gründen konnte nicht von einem Vertragsbruch die Rede sein. Da das Verhaltnis zu Sagunt am ehesten einer formlosen ‚amicitia‘ entsprach, gab auch Hannibals Angriff Rom nicht das Recht, Karthago den Krieg zu erklären. Die spätere römische Geschichtsschreibung verfälschte entscheidende Details, um die Verantwortlichkeit für die militärische Auseinandersetzung von Rom auf Karthago abzuwälzen.

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