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Rom und die „Flüchtlinge“

Zum Umgang Roms mit griechischen Verbannten aus dem Achaiischen Bund

Yves Löbel


Seiten 225 - 246



Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der in der Forschung bislang kaum thematisierten Frage nach den Gründen für den sonderbar vorsichtig anmutenden Umgang des römischen Senats im Zusammenhang mit der Rückführung von Verbannten im Achaiischen Bund. Anhand einer Analyse der maßgeblichen Quellenaussagen wird dafür ein Zusammenwirken mehrerer Faktoren verantwortlich gemacht. Obgleich die politisch-strategischen Interessen Roms unter diesen Faktoren die größte Rolle spielten, waren auch die unterschiedlichen Grundlagen in der Rechtspraxis bei Griechen und Römern bis zum Beginn des 2. Jh. v. Chr. bedeutsam. Während im antiken Griechenland die Verbannung als Bestrafung in dieser Zeit häufig war, stellte das römische exilium bis zum Prinzipat keine Strafe in juristischem Sinne dar. Neben den beiden Hauptfaktoren hatten auch die grundsätzliche Vorsicht im Umgang mit neuen Situationen und die Tatsache, dass den Römern die Verbanntenprobleme zunehmend lästig wurden, einen Einfluss auf die Entscheidungen des Senats.

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