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Der Römische Senat als politische Organisation

Oliver Grote


Pages 333 - 383



Trotz entsprechender Äußerungen in den zeitgenössischen Quellen ist in der neueren althistorischen Forschung ein gewisser Unwillen zu verzeichnen, den Senat der römischen Republik als kollektiven Akteur aufzufassen. Indem der Senat als historisch frühe Form einer politischen ‚Organisation‘ interpretiert wird, lässt sich dieses Unbehagen überwinden, so die hier vertretene Auffassung. Auf der Grundlage mehrerer Fallstudien zu konkreten Entscheidungsabläufen des Senates zeigt sich, dass es ihm ähnlich einer modernen Organisation gelang, vielfältige Probleme mehrerer gesellschaftlicher Felder in eigene, organisationsspezifische Probleme zu verwandeln (etwa, indem er sachliche Probleme in Personalfragen überführte) und durch kontinuierliches Entscheiden zu lösen. Hierdurch konnte er nicht nur feldspezifische Potentiale und Akteure koordinieren und auf die ‚res publica‘ ausrichten, um als „Hüter des Gemeinsinns“ (Martin Jehne) aufzutreten, sondern auch Unsicherheit absorbieren: Alle Entscheidungen des Senats erfolgten vor dem Hintergrund vorangegangener Entscheidungen, die als solche nicht mehr hinterfragt werden mussten, und bildeten somit einen senatsspezifischen Erwartungshorizont und Entscheidungskontext. Zudem verwiesen Entscheidungen auf zukünftig vom Senat noch zu treffende Entscheidungen, sodass dessen Kontinuität als zentrale Zurechnungsadresse römischer Politik und als politische Organisation der Republik gewährleistet war.

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