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Der erste Kaiser Galliens (Julius Sabinus 70–79 n. Chr.) vor dem römischen Kaiser (Flavius Vespasianus 70–79 n. Chr.). Beitrag

Werner Suerbaum

Gymnasium, Volume 120 (2013), Issue 1, Page 19 - 46

Dies ist ein innovativer Aufsatz. Er handelt von Bildern; von Historienbildern, aber der Leser sieht (fast) keine. Der Leser ist gefordert, seine passive Genießer-Mentalität zu überwinden und selbst tätig zu werden. Er muss sich die (in Kap. 4 aufgeführten) Bilder – wenn sie ihn interessieren – selber „öffnen“, anhand der Internet-Quellen, die in der Bilder-Liste (als G 1 – G 12) des über die Homepage des „Gymnasium“ zugänglichen, neu eingeführten „Supplementum Gymnasiale“ angegeben sind. Die Gemälde existieren, doch zugänglich sind sie für den Leser nur virtuell im Internet. Für diese neue Konzeption gibt es rechtliche und ökonomische, aber auch pädagogische und sachdienliche Gründe: Die Hinweise im „Supplementum Gymnasiale“ führen nicht nur die Bilder vor Augen, sondern erschließen oft weiterführende Informationen.


Der Literat Tacitus stiftet Gerechtigkeit Beitrag

Werner Suerbaum

Gymnasium, Volume 119 (2012), Issue 3, Page 235 - 254

Ein einziges Mal gesteht Tacitus in seinen Annales (4,71,1), er möchte hier am liebsten das strikte annalistische Prinzip des ‚suum quaeque in annum referre‘ durchbrechen. Er hatte zuvor mit kaum unterdrückter Entrüstung berichtet, wie im J. 27 unter Kaiser Tiberius der römische Ritter Titius Sabinus, ein Freund der Familie des Germanicus, durch eine Intrige von vier Senatoren, die sich persönlich zu hinterhältigem Abhören entwürdigten, als Majestätsverbrecher diffamiert und am Neujahrstag des J. 28 hingerichtet wurde (ann. 4,68–70). Der Fall erzeugte ein Klima der Angst und des gegenseitigen Misstrauens selbst unter Freunden. Der Literat Tacitus sieht die Möglichkeit, durch einen vorgezogenen Bericht über die wenige Jahre später erfolgte Bestrafung der intriganten Delatoren auf die Schuld sofort die Sühne folgen zu lassen; der Historiker Tacitus unterwirft sich aber hier (anders als bei drei späteren Gelegenheiten in den Annales: 6,38,1; 12,40,5; 13,9,3) der traditionellen annalistischen ‚dispositio‘ der Erzählung. Aber er stiftet doch ausgleichende Gerechtigkeit: durch einen Vorverweis.

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