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Die Funktion der öffentlichen Meinung für den ‚betriebsblinden‘ Senat der römischen Republik

Oliver Grote


Seiten 313 - 355



Ausgehend von dem Befund, dass es sich beim Senat um die politische Organisation der römischen Republik handelte, werden in diesem Beitrag organisationstypische Defizite des Senats besprochen, etwa seine thematische ‚Betriebsblindheit‘ und seine Neigung, Probleme der gesellschaftlichen Umwelt in Personalfragen zu überführen und somit nicht auf rein sachlicher Ebene zu behandeln. Abhilfe konnten hier Irritationen der senatsinternen Routinen schaffen, die durch die selektive Beobachtung der öffentlichen Meinung zustande kamen. Es zeigt sich, dass ‚die‘ Öffentlichkeit keinen direkten Einfluss auf Entscheidungen des Senats ausübte, sondern ihn zur Wahrnehmung bestimmter Themen und im Idealfall zu organisationsinternen Entscheidungen anregen konnte. Somit ergab sich auch ohne die institutionelle Einbindung des Volkswillens ein Resonanzraum, der den zuweilen statischen Senat in Bewegung setzen konnte und den eigentlich ausgeschlossenen ‚populus‘ in Gestalt einer konstruierten Öffentlichkeit im Senat gegenwärtig machte.

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